Flugausfall auf der Geschäftsreise: Was sind Ihre Rechte?
Sie kommen am Flughafen an und der Flug ist gestrichen worden – das in jedem Fall ärgerlich. Und wer geschäftlich unterwegs ist, wird unter Umständen sogar noch mit anderen Problemen konfrontiert. Der wichtige Termin ist verpasst, ein Geschäft kommt eventuell nicht zustande. Erfahren Sie hier, was Sie tun können, wenn Sie auf Ihrer Geschäftsreise einen Flugausfall erleben.
Der Flug ist gestrichen – was tun?
Wenn ein Flug annulliert wird, haben Sie in den meisten Fällen Anspruch auf Ersatz – es sei denn, der Grund für den Flugausfall waren außerordentliche und unkontrollierbare Umstände. Dazu gehören extreme Wetterverhältnisse, Streik oder Terrorwarnungen.
Sollte das nicht der Fall sein, haben Sie zwei Möglichkeiten. Entweder lassen Sie sich den Ticketpreis zurückerstatten oder Sie lassen sich auf einen neuen Flug umbuchen. Wir zeigen hier die Vorteile beider Optionen:
Rückerstattung des Ticketpreises
Wenn Sie einen Termin verpasst haben, ist die Reise möglicherweise überflüssig geworden und muss neu geplant werden. In diesem Fall ist es das Beste, sich den Preis des Tickets auszahlen zu lassen und bei Bedarf einen neuen Flug zu buchen. Die Airline kann zum Beispiel einen Voucher für die gleiche Flugstrecke ausstellen.
Umbuchung auf einen anderen Flug
Bei einem Flugausfall wird dir die Airline alternative Flüge anbieten. Bei kürzeren Strecken innerhalb von Europa zum Beispiel kann es sein, dass es am selben Tag noch einen weiteren Flug gibt, oder aber am nächsten Tag. Wenn das für Sie Sinn ergibt, werden Sie direkt neu gebucht – und oft gibt es als kleine sofortige Entschädigung ein Upgrade in eine höhere Klasse.
Wenn Sie sich für eine alternative Beförderung entschieden haben, muss die Fluggesellschaft während der Wartezeit für Verpflegung sorgen, meist gibt es dafür einen Gutschein. Sollten Sie selbst kein Netz haben, was auf Reisen des Öfteren vorkommen kann, steht es Ihnen zu, einige kurze Telefonate zu führen oder Nachrichten zu versenden.
Sollte die Reise erst am nächsten Tag weitergehen, ist die Airline außerdem verpflichtet, für Transfer und Unterbringung zu sorgen. Im Normalfall wird das von der Fluggesellschaft selbst organisiert. Sollte das nicht der Fall sein, fragen Sie nach, welcher Betrag erstattet wird.
Entschädigung und Schadensersatz bei Flugausfall
Für Ihre Unannehmlichkeiten steht Ihnen auch eine Entschädigung zu. Reisehilfe Portalen im Internet erhalten Sie nach Eingabe Ihrer Daten schnell eine Analyse und Einschätzung des zu erwartenden Betrages.
In einigen Fällen kann man sogar Schadensersatz fordern – nicht zu verwechseln mit einer Entschädigung oder einer Flugkostenerstattung. Schaden bedeutet in diesem Fall, dass Folgeschäden entstanden sind. Es ist allerdings nicht einfach, diesen Anspruch geltend zu machen, denn er muss natürlich entsprechend belegt werden.
Schadensersatz können Sie zum Beispiel dann einreichen, wenn die Airline die Fluggastrechteverordnung verletzt hat, d.h. Ihren Pflichten nicht nachgekommen ist.
Wenn Sie geschäftliche Termine verpasst haben und Ihnen dadurch ein nachweisbarer Schaden entstanden ist, können Sie grundsätzlich auch dafür Schadensersatz verlangen. Das ist allerdings ein komplexer Prozess.
Zusammenfassung
Wenn Sie auf einer Geschäftsreise eine größere Verspätung oder einen Flugausfall erleben, haben Sie in jedem Fall Anspruch auf ein neues Ticket, Unterkunft, Verpflegung und eine Entschädigung. Wer Schadensersatz einfordern will, muss mit einem komplexen Prozess rechnen.