Am 5. November war Equal Pay Day. Rechnerisch arbeiten Frauen ab diesem Tag bis Jahresende ohne Bezahlung.
Was hinter dem Datum steckt, warum es mehrere Termine gibt und was jetzt auf die Unternehmen zukommt. Der 5. November ist in Österreich ein Rechentag. An diesem Datum haben Männer im Durchschnitt bereits das Jahresgehalt erreicht, das Frauen über das ganze Jahr verdienen. Anders gesagt: Für die restlichen 57 Tage des Jahres arbeiten Frauen statistisch gesehen gratis.
So kommt das Datum zustande
Berechnet wird der Termin von der Arbeiterkammer Oberösterreich, auf Basis der durchschnittlichen Jahres-Bruttobezüge ganzjährig vollzeitbeschäftigter Frauen und Männer. Als Datengrundlage dient die aktuellste verfügbare Lohnsteuerstatistik der Statistik Austria aus dem Jahr 2024. Männer kommen dabei auf 67.988 Euro im Jahr, Frauen liegen um 10.542 Euro darunter. Das ergibt eine Lohnschere von 15,5 Prozent.
Im Vorjahr lag die Lücke noch bei 16,3 Prozent, der Equal Pay Day fiel auf den 2. November. Das Datum rückt also um drei Tage nach hinten, die Entwicklung geht in die richtige Richtung. Wie langsam sie geht, zeigt der Blick zurück: Vor zehn Jahren lag der Termin auf dem 11. Oktober.
Warum es mehrere Termine gibt
Wer im Februar schon einmal von einem Equal Pay Day gehört hat, hat sich nicht geirrt. Die Initiative BPW Austria (Business & Professional Women) berechnet den Equal Pay Day für Österreich seit 2009 und setzte ihn für 2026 auf den 11. Februar. Sie legt eine Lücke von 11,6 Prozent zugrunde, das entspricht rund 42 Arbeitstagen ohne Bezahlung. Die Quelle sind ebenfalls Bruttojahreseinkommen 2024 der Statistik Austria. Die beiden Termine unterscheiden sich, weil die Berechnungen unterschiedlich angelegt sind. Welche Personengruppe die BPW genau einbezieht, geht aus ihrer Seite nicht eindeutig hervor. Für Ihre eigene Einordnung heißt das: Immer nachsehen, wer gerechnet hat und für wen.
Hochgerechnet auf die heutige Entwicklung sieht die BPW Equal Pay erst im Jahr 2043 erreicht.
Große Unterschiede zwischen den Bundesländern
Der österreichweite Termin ist ein Mittelwert. Nach Bundesland sieht es so aus:
- Vorarlberg: 13. Oktober (größte Lücke mit 21,7 Prozent)
- Oberösterreich: 23. Oktober
- Tirol: 26. Oktober
- Salzburg: 29. Oktober
- Steiermark: 30. Oktober
- Kärnten: 3. November
- Niederösterreich: 4. November
- Burgenland: 7. November
- Wien: 23. November (kleinste Lücke mit 10,6 Prozent)
Wien zeigt damit, dass eine kleinere Lücke möglich ist. Auch dort ist sie aber nach Einschätzung der Wiener Vizebürgermeisterin Barbara Novak weiterhin zu groß.
Was die Lücke erklärt
Als Gründe nennt die Meldung die Berufswahl, die ungleiche Aufteilung der Care-Arbeit, die höhere Teilzeitquote bei Frauen sowie längere und häufigere Karenzen. Wichtig: Der Vergleich der Vollzeitbeschäftigten blendet Teilzeit bereits aus. Die Lücke entsteht also nicht nur dadurch, dass Frauen weniger Stunden arbeiten.
Lohntransparenz: Die Frist ist verstrichen
Die EU-Lohntransparenzrichtlinie hätte Österreich eigentlich schon am 7. Juni umsetzen müssen. Ein Gesetz gibt es noch nicht. Sozialministerin Korinna Schumann (SPÖ) hat einen Entwurf vorgelegt: Unternehmen ab 100 Beschäftigten sollen Einkommensberichte erstellen, bei mehrmaligen Verstößen sind Verwaltungsstrafen bis zu 60.000 Euro vorgesehen. Der Entwurf liegt in der Regierungskoordinierung, die Koalition hat sich bisher nicht geeinigt, mit den Sozialpartnern gab es keine Einigung. Die Wirtschaftskammer warnt vor Belastungen für Betriebe, die NEOS wollen keine Verschärfung über die EU-Vorgaben hinaus, die ÖVP-Frauen sprechen sich für einen schrittweisen Start bei größeren Unternehmen aus. Bei Nichtumsetzung droht ein EU-Vertragsverletzungsverfahren.
Die BPW fordert zusätzlich die gesetzlich verankerte Offenlegung der Gehaltsstrukturen für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie steuerliche Begünstigungen für Firmen, die nachweislich gleiche Löhne für gleichwertige Arbeit zahlen.
Was Sie selbst tun können
Als Arbeitnehmerin hilft der Blick in die Gehaltsstrukturen Ihrer Branche, etwa über den Gehaltsrechner und den Einkommensbericht des Bundes (gehaltsrechner.gv.at, einkommensbericht.gv.at). Als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber lohnt es sich, die eigenen Gehaltsbänder schon jetzt zu prüfen, bevor eine gesetzliche Pflicht dazu zwingt. Der nächste Equal Pay Day wird früher fallen, wenn diese Lücke weiter schrumpft. Ob er das tut, entscheiden Gehaltsverhandlungen und Gesetze, nicht der Kalender.









