Tourismuswirtschaft begrüßt Steuerbegünstigung für Dienstwohnungen. WKÖ-Nocker-Schwarzenbacher: Gutes Signal an Arbeitnehmer und Arbeitgeber im Tourismus – Rechtsunsicherheit beseitigt.
Wien (OTS) – Moderne und qualitativ hochwertige Unterkünfte sind ein wesentlicher Faktor für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Hotel und Gastgewerbe. Vor dem Hintergrund des Fachkräftemangels haben vor allem zahlreiche Hotelbetriebe in den vergangenen Jahren in Personalunterkünfte investiert. Eine Erkenntnis des Landesverwaltungsgerichtes Tirol zur Sachbezugswerteverordnung, hätte eine sachgerechte Lohnsteuerbegünstigung von Dienstwohnungen im Hotel und Gastgewerbe praktisch unmöglich gemacht. In konstruktiven gemeinsamen Gesprächen mit dem Bundesministerium für Finanzen und mit Unterstützung des Bundesministeriums für Nachhaltigkeit und Tourismus wurde die Sachbezugswerteverordnung nun angepasst.
Petra Nocker-Schwarzenbacher, Obfrau der Bundessparte Tourismus und Freizeitwirtschaft in der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ) begrüßt diesen Schritt als wichtiges Signal an Arbeitnehmer und Arbeitgeber: „Wir erwarten, dass die neue Verordnung nunmehr alle Rechtsunsicherheiten beseitigt.“ Sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer sollen von dieser Steuerbegünstigung profitieren.
Die Bundessparte Tourismus und Freizeitwirtschaft in der Wirtschaftskammer Österreich ist die solidarische Interessenvertretung für über 90.000 Tourismusbetriebe aus den Branchen Gastronomie, Hotellerie, Freizeit-und Sport, Reisebüros, Kinos, Kultur- und Vergnügungsbetriebe sowie Gesundheitsbetriebe. Die Bruttowertschöpfung macht rd. 16 Prozent der heimischen Wirtschaftsleistung aus, 719.000 Vollzeitarbeitsplätze hängen direkt und indirekt vom Tourismus ab.
Foto: Helge Kirchberger