Pensionsantrittsalter für Frauen im EU-Vergleich
Während in Österreich Frauen nach wie vor schon mit 60 Jahren per Gesetz in den Ruhestand gehen können, gibt es in zehn Staaten der Europäischen Union bereits ein Pensionsantrittsalter für Frauen von 65 Jahren.
In diesen zehn Ländern ist auch das Pensionsantrittsalter von Frauen und Männer bereits angeglichen. Ganze zwei Länder in der EU gibt es noch, in denen der Pensionsantritt für Frauen noch früher als in Österreich möglich ist: in der Slowakei mit 57,5 Jahren und in Rumänien mit 58 Jahren.
Derzeit ist in Österreich eine schrittweise Angleichung des Pensionsantrittsalters für Frauen auf das auch für Männer gültige Antrittsalter von 65 Jahren bis zum Jahr 2033 gesetzlich verankert.
Alle Frauen, die vor dem 1.12.1963 geboren wurden, können mit Vollendung des 60. Lebensjahres in Pension gehen. Für die Gruppe jener Frauen, die im Zeitraum zwischen dem 1.12.1963 und dem 2.6.1968 das Licht der Welt erblickten, gibt es eine gesetzliche Einschleifregelung mit einem stufenweise höheren Antrittsalter.
Für alle ab nach dem 2.6.1968 geborenen Frauen wurde das gesetzliche Pensionsantrittsalter zwischen Männern und Frauen bereits gesetzlich angeglichen und auf derzeit 65 Jahren festgelegt. Dass das auch so bleibt, erscheint angesichts der gigantischen Staatsschulden und des geplanten Sparpakets der Regierung eher unwahrscheinlich.
Von einer Anhebung des Pensionsalters ist wohl auszugehen und auch eine Änderung der aktuell gültigen Einschleifregelung bis zum Jahr 2033 ist ebenfalls zu erwarten.